Quelle: DATEV eG
Mandanten Monatsinformation Februar 2020
Monats Mandanteninformation Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2020
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
- Aufwendungen der Erstausbildung sind keine Werbungskosten
- Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage –Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr einlegen
- Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten von Arbeitnehmern ab 2020
- Ab 2020 wesentliche Änderungen für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
- Dreijährige Renovierungsphase – keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
- „Crowdworker” ist kein Angestellter
- Entgeltfortzahlung auch bei weiterem Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt
- Höheres Elterngeld bei monatlichen Umsatzbeteiligungen
Weiter Beiträge
FAQ: Corona-Krise
1. Februar 2020
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der...